Sprache verbindet
- wir helfen, wenn sie beeinträchtigt ist

Individuelle Sprach-, Sprech-, Stimm- und Schlucktherapie in Bad Neuenahr-Ahrweiler

In unserer Praxis für Logopädie bieten wir ein breites Spektrum an diagnostischen und therapeutischen Leistungen für Kinder, Jugendliche und Erwachsene an. Im Fokus steht immer der Mensch – mit seinen individuellen Bedürfnissen und Möglichkeiten.

Sprachtherapie

Wenn Sprache zur Herausforderung wird

Sprache ist der Schlüssel zur Welt. Sprachstörungen können bereits im Kindesalter auftreten, z. B. durch eine verzögerte Sprachentwicklung (Sprachentwicklungsstörung, SES) oder im Erwachsenenalter infolge neurologischer Erkrankungen wie einem Schlaganfall (Aphasie), Parkinson oder Multiple Sklerose.

Unsere Leistungen im Bereich Sprache:

Behandlung kindlicher Sprachentwicklungsstörungen (z. B. Wortschatzdefizite, Dysgrammatismus)

Therapie von Aphasien nach Schlaganfall oder neurologischen Erkrankungen

Förderung der sprachlichen Ausdrucks- und Verständnisfähigkeiten

Angehörigenberatung und Kommunikationstraining

Sprechtherapie

Wenn das gesprochene Wort schwerfällt

Sprechen ist ein hochkomplexer Prozess, bei dem zahlreiche Muskelgruppen koordiniert werden. Sprechstörungen wie Stottern, Poltern, Artikulationsstörungen (z. B. Lispeln) oder sprechmotorische Probleme nach neurologischen Erkrankungen erfordern eine gezielte logopädische Behandlung.

Unsere Leistungen im Bereich Sprache:

Therapie bei Stottern und Poltern

Behandlung von Artikulationsstörungen (Dyslalien)

Sprechapraxie und Dysarthrie (z. B. bei MS oder Parkinson)

Training zur Verbesserung der Sprechflüssigkeit und Verständlichkeit

Stimmtherapie

Wenn die Stimme leidet

Eine gesunde Stimme ist Ausdruck unserer Persönlichkeit. Stimmstörungen (Dysphonien) können durch falsche Stimmbelastung, organische Veränderungen oder psychische Belastungen entstehen. Sie betreffen nicht nur Menschen mit Sprechberufen.

Unsere Leistungen im Bereich Stimme:

Therapie funktioneller, organischer oder psychogener Stimmstörungen

Stimmtraining für Berufssprecher*innen

Stimmbildung bei Heiserkeit, Stimmermüdung oder Stimmverlust

Atem- und Stimmübungen zur Stimmentlastung und -kräftigung

Schlucktherapie

Wenn das Schlucken beeinträchtigt ist

Schluckstörungen (Dysphagien) können in jedem Alter auftreten – bei Frühgeborenen, Kindern mit myofunktionellen Störungen oder Erwachsenen nach neurologischen Erkrankungen, Operationen oder bei fortschreitender Demenz.

Unsere Leistungen im Bereich Schlucken:

Diagnostik und Therapie bei kindlichen Schluckstörungen

Behandlung nach Schlaganfall oder bei neurodegenerativen Erkrankungen

Beratung zur Nahrungsaufnahme, Kostanpassung und Schlucktraining

Interdisziplinäre Zusammenarbeit mit Ärzten und Pflegepersonal

Kontakt

Logopädie auf ärztliche Verordnung


Die logopädische Therapie ist ein Heilmittel und wird von Ärzt:innen (z. B. Hausäzt:innen, Kinderärzt:innen, HNO Ärzt:innen, Neurolog:innen, Pädaudiolog:innen, Zahnärzt:innen, Kieferorthopäd:innen, Phoniater:innen, Psychiater:innen und Krankenhäuser) verordnet. Die Kosten übernimmt in der Regel die gesetzliche oder private Krankenkasse. Kinder unter 18 Jahren sind zuzahlungsbefreit.

Sie sind unsicher, ob Logopädie für Sie oder Ihr Kind sinnvoll ist?

Kontaktieren Sie uns – wir beraten Sie gerne individuell und unverbindlich.

Häufig gestellte Fragen zur Logopädie.

Muss ich mit Wartezeiten rechnen?

Für einen Nachmittagstermin müssen Sie derzeit mit langen Wartezeiten rechnen. Wenn Sie es einrichten können, einen Vormittagstermin wahrzunehmen, können wir Sie derzeit relativ schnell mit kürzerer Wartezeit versorgen.

Dauer einer logopädischen Therapieeinheit?

Die Therapieeinheiten liegen i.d.R. bei 45 oder 60 Minuten, abhängig von der ärztlich verordneten Dauer und der therapeutischen Notwendigkeit.

Welche Kosten kommen auf mich zu?

Die ärztlich verordnete Therapie wird bei gesetzlich versicherten Patient:innen von der Krankenkasse übernommen. Auf Sie als Patient:in kommt ein Eigenanteil zu, der abhängig von der Verordnungsmenge ist. Sollten Sie eine Zuzahlungsbefreiung der Krankenkasse haben  oder unter 18 Jahren sein, ist die Behandlung zuzahlungsfrei.

Sind Sie über eine Private Krankenversicherung versichert, ist die Übernahme der Kosten immer abhängig von der Krankenkasse und dem von Ihnen gewählten Versicherungstarif. Hier empfiehlt sich immer vor Antritt der Behandlung mit der Versicherung zu klären, wie hoch ggf. Ihr Eigenanteil ist.

Dasselbe gilt für Beihilfe-berechtigte Patient:innen. Informieren Sie sich am besten im Vorfeld darüber, wie hoch der erstattungsfähige Beihilfesatz ist und wieviel eine evtl. zusätzlich abgeschlossene private Krankenversicherung übernimmt, um zu erfahren, wieviel diese erstattet und wie hoch ggf. Ihr Eigenanteil ist.

Welcher Arzt darf eine Verordnung ausstellen?

Hausäzt:innen, Kinderärzt:innen, HNO Ärzt:innen, Neurolog:innen, Pädaudiolog:innen, Zahnärzt:innen, Kieferorthopäd:innen, Phoniater:innen, Psychiater:innen und Krankenhäuser.

Haben Sie weitere Fragen?

Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren!